AGB

1.
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und René Lüdke – im Folgenden „Vermieter“ – genannt und werden vom Mieter mit der Unterzeichnung anerkannt und gelten für gegenwärtige und zukünftige Geschäfte, ohne dass die AGB nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.

Hiervon  abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.  

René Lüdke haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.

2. Zustand der Räume:
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Wird für den Mietzweck eine Veränderung der Mietsache gewünscht, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Die Kosten der Veränderungen trägt der Mieter. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben.

Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

3.
Der  Mieter  verpflichtet  sich,  die  angemieteten  Gegenstände  oder  Räumlichkeiten  pfleglich  zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände           oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle     Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.  Bei Diebstahl oder            Abhandenkommen  eines  vermieteten Gegenstandes ist der Mieter  verpflichtet,  eine  polizeiliche     Anzeige zu erstatten.

4.
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises  oder eines  Reisepasses,  ggf.  auch  durch  einen  Führerschein  zu  identifizieren.  Der   Vermieter   ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Bei der Vermietung von Gegenständen außerhalb des Studios hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Gegenstände. Diese Kaution ist in Form von Bargeld darzubringen. Die Kaution wird dem Mieter nach beanstandungsloser Rückgabe wieder ausgehändigt.

5. 
Erteilte Optionen müssen schriftlich bestätigt werden. Sollte eine zweite Option für den  gleichen Zeitraum eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit innerhalb 24 Stunden das Studio  fest zu buchen,  ansonsten  hat  die  erste  schriftliche  Festbuchung  Vorrang.  Festbuchungen   können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist hierfür maßgebend.

6.
Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw.  Stundenmietsatz  des  Studios  gelten  die  oben  genannten  Preise.  Eine  Nutzung  über  die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde berechnet.

Die Miete versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist bei Vermietung sofort fällig.  Die  Bezahlung  kann  am  gemieteten  Tag  in  bar  erfolgen,  kann  aber  auch  bereits  als Vorabüberweisung getätigt werden.

7. 
Das vermietete Studio mit allen Bestandteilen bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis  zum  Zeitpunkt  des  Mietendes  und  haftet  in  vollem  Umfang  für  evtl.  entstandene  Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch  für durch Dritte verursachte Schäden.

8.
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art  von Änderungen an den Räumlichkeiten  oder  Geräten  durch  den  Mieter  ist  untersagt,  die  entsprechenden  Kosten  zur Wiederherstellung  des  Ursprungszustandes  werden  dem  Mieter  berechnet.  Die  Benutzung  von Equipment  wie  Hintergründe,  Licht,  Stative,  Kamera  etc.  kann  vereinbart  werden,  wird  aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.

Die   Inanspruchnahme   von   Zusatzleistungen   wie   Fotoassistenz,   Dekorationsaufbau   oder Bildbearbeitungen können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

9.
Der Vermieter erstellt bei Übergabe und Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder  Räume zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll.

Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten

Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an.

10.
Der  Mieter  handelt  nach  Übernahme  der  vermieteten  Räume  oder  Gegenstände  auf  eigene Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder  Gegenstände entstandene Schäden.

11.
Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem

Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:

•    bis 8 Tage vor Mietbeginn:            kostenfrei

•    bis 96 Stunden vor Mietbeginn:        50%

•    bis 48 Stunden vor Mietbeginn:        80%

•    danach:                                          100%

12.
Sämtliche   Geschäftsbeziehungen   unterstehen   dem   deutschen   Recht.   Gerichtsstand   und

Erfüllungsort ist Hamburg.

13. 
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.