1.
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und René Lüdke – im Folgenden „Vermieter“ – genannt und werden vom Mieter mit der Unterzeichnung anerkannt und gelten für gegenwärtige und zukünftige Geschäfte, ohne dass die AGB nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
René Lüdke haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
2. Zustand der Räume:
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Wird für den Mietzweck eine Veränderung der Mietsache gewünscht, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Die Kosten der Veränderungen trägt der Mieter. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
3.
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
4.
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Bei der Vermietung von Gegenständen außerhalb des Studios hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Gegenstände. Diese Kaution ist in Form von Bargeld darzubringen. Die Kaution wird dem Mieter nach beanstandungsloser Rückgabe wieder ausgehändigt.
5.
Erteilte Optionen müssen schriftlich bestätigt werden. Sollte eine zweite Option für den gleichen Zeitraum eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit innerhalb 24 Stunden das Studio fest zu buchen, ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Festbuchungen können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist hierfür maßgebend.
6.
Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die oben genannten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde berechnet.
Die Miete versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist bei Vermietung sofort fällig. Die Bezahlung kann am gemieteten Tag in bar erfolgen, kann aber auch bereits als Vorabüberweisung getätigt werden.
7.
Das vermietete Studio mit allen Bestandteilen bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.
8.
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung von Equipment wie Hintergründe, Licht, Stative, Kamera etc. kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie Fotoassistenz, Dekorationsaufbau oder Bildbearbeitungen können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
9.
Der Vermieter erstellt bei Übergabe und Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll.
Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten
Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an.
10.
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden.
11.
Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem
Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
• bis 8 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
• bis 96 Stunden vor Mietbeginn: 50%
• bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 80%
• danach: 100%
12.
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist Hamburg.
13.
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.